Bei Schneechaos steigt die Zahl der Lkw-Unfälle. Ist der Fahrer aufgrund seiner Fahrweise für den Crash verantwortlich, muss er für den entstandenen Schaden mitunter selbst aufkommen. Die Lkw-Versicherung kann zumindest einen Teil der Kosten von ihm zurückverlangen - entschied das Landgericht Potsdam (Az. 6 O 170/07, ZfS 2010,97).

Im verhandelten Fall war ein Trucker bei starkem Schneefall mit einer Geschwindigkeit von 70 bis 80 km/h unterwegs, als er die Gewalt über seinen Sattelzug verlor und in ein Waldstück neben der Straße rutschte. Das Fahrzeug musste aufwendig geborgen werden. Die Vollkaskoversicherung des Arbeitgebers musste dafür abzüglich der Selbstbeteiligung 17 369 Euro zahlen, die sie vom Fahrer zurückverlangte.

Die Richter warfen dem Fahrer vor, seine Geschwindigkeit sei allenfalls bei normalen Fahrbahnverhältnissen angemessen gewesen. Er sei deutlich zu schnell gefahren und habe gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Deshalb müsse er für den Schaden aufkommen.

Zu seinen Gunsten wurde aber berücksichtigt, dass er beim Führen eines Sattelzuges ein Risiko trage, das in keinem Verhältnis zu seinem Lohn stehe. Deshalb könne er nicht für die gesamte Schadensumme in Anspruch genommen werden. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sieht in solchen Fällen eine Beschränkung der Haftung auf ein dreifaches Monatseinkommen vor. Der Trucker musste sich mit 4500 Euro an dem Schaden beteiligen.