Käufer von Jahreswagen müssen darüber aufgeklärt werden, wenn ein Fahrzeug zuvor gewerblich genutzt wurde - so das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 1 U 75/10). Mit dem Begriff Jahreswagen verbinde man gewisse Qualitätsvorstellungen, die als Mietfahrzeug genutzte Wagen nicht erfüllten, heißt es im Urteil. Bei Mietautos sei die Abnutzung größer aufgrund der Vielzahl von Fahrern.