Käufer von Jahreswagen müssen darüber aufgeklärt werden, wenn ein Fahrzeug zuvor gewerblich genutzt wurde - so das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 1 U 75/10). Mit dem Begriff Jahreswagen verbinde man gewisse Qualitätsvorstellungen, die als Mietfahrzeug genutzte Wagen nicht erfüllten, heißt es im Urteil. Bei Mietautos sei die Abnutzung größer aufgrund der Vielzahl von Fahrern.
(tmn)