Autos mit reparierten Leichtmetallfelgen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen - warnt die Sachverständigenorganisation KÜS. Es sei verboten, Alufelgen durch Wärmebehandlungen oder Rückverformungen für den Einsatz auf der Straße wieder flottzumachen. Bei der Hauptuntersuchung werden die reparierten Räder als "schwerer Mangel" eingestuft.