Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen den entstandenen Schaden mitfinanzieren. Je nach Schwere des eigenen Fehlverhaltens, muss er sogar den gesamten Schaden selbst bezahlen, das hat jetzt das Landgericht Düsseldorf entschieden (20 S 7/10// ZfS 2010, 573).

Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer einen Verkehrsunfall verursacht und anschließend Unfallflucht begangen. Er konnte jedoch kurz darauf ermittelt werden. Seine Versicherung zahlte den entstandenen Schaden, verlangte das Geld aber vom Unfallfahrer zurück - zu Recht, wie das Gericht befand. Zwar besteht rechtlich zunächst ein Anspruch gegen die Versicherung auf Erstattung des entstandenen Schadens. Die Assekuranz darf aber nach den Richtlinien des neuen Versicherungsvertragsgesetzes vom Unfallflüchtigen die Erstattung des gezahlten Schadenersatzes verlangen.

Nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass ein Fahrzeugführer nach einem Unfall die Unfallstelle nicht verlassen darf. Hintergrund: Aussagen vor Ort sollen zur Klärung der Frage beitragen, ob der versicherte Fahrer allein für den Unfall verantwortlich ist oder die Versicherung wegen Mitverschuldens des Unfallgegners möglicherweise keinen oder viel weniger Schadenersatz leisten muss.