Vorsicht, Glätte: Vermieter müssen kleine Privatparkplätze in Straßennähe nicht von Schnee und Eis befreien. Von den Stellplatznutzern könne man erwarten, dass sie sich bei ihrem kurzen Weg zum Wagen auf die Rutschgefahr einstellen und entsprechend vorsichtig sind. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.:I-24 U 161/07).