Wer in diesem Jahr einen Bagatellschaden an seinem Fahrzeug gehabt und dessen Behebung selbst bezahlt hat, muss nun rechnen. Bis zum 31. Dezember können Kleinschäden bis 500 Euro noch der Kfz-Versicherung gemeldet und von dieser erstattet werden. Der Fahrzeughalter kann entscheiden, was günstiger ist: Den Schaden selbst zu bezahlen oder ihn von der Versicherung regeln zu lassen und dafür zurückgestuft zu werden. Der Versicherer kann dies ausrechnen. Die Frist zum Jahresende gilt nur für Bagatellschäden. Alle anderen Unfälle müssen grundsätzlich innerhalb einer Woche der Versicherung mitgeteilt werden.