Bisher kennt man das Phänomen meist aus der Luftfahrt, in jüngster Zeit häufen sich aber auch Vorfälle im Straßenverkehr: Jugendliche blenden Autofahrer mit Laserpointern. Die Polizei ermittelt bundesweit gegen solche Täter, denn sie gefährden Menschenleben. Trifft das grüne oder rote Laserlicht auf die Windschutzscheibe eines Autos, streut es so stark, dass Insassen wie von einem Blitz geblendet werden. Für einen kurzen Moment steuert der Fahrer den Wagen, ohne die Richtung sehen zu können. Landet das gebündelte Laserlicht direkt auf den Augen, kann es gar die Netzhaut schädigen. In Deutschland sind Laserpointer bis zu einer (ungefährlichen) Leistung von einem Milliwatt üblich. Im Handel gibt es aber viele Geräte aus Fernost, die mindestens zehn Milliwatt leisten und stärker strahlen. Wer Autofahrer mit einem Laserpointer blendet, muss mit einem Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe.