Für Besitzer von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist gerade der Monatswechsel von Oktober auf November wichtig. Für die zumeist während der Sommermonate genutzten Mobile läuft dann nämlich der befristete Zulassungszeitraum ab, und die Fahrzeuge müssen zwingend in einer Garage oder auf einem privaten Parkplatz abgestellt werden. Auf keinen Fall sollten sie am Straßenrand oder anderswo im öffentlichen Raum geparkt werden. Das gilt als Benutzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im Straßenverkehr und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten in der Verkehrssünderkartei bestraft. Aus dem gleichen Grunde sind auch kurze Spritztouren mit dem dann offiziell abgemeldeten Zweirad oder Caravan verboten. Um sicherzugehen, sollten Nutzer von Saisonkennzeichen daher einen Blick auf ihr Nummerschild werfen: Die Gültigkeit ist jeweils rechts auf das Kennzeichen geprägt.