Bei einer kleinen Delle im Auto hat der geschädigte Fahrzeughalter keinen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten einer markengebundenen Werkstatt. Stattdessen kann die Versicherung des Unfallverursachers auf Basis der sogenannten Smart-Repair-Methode, die deutlich günstiger ist, abrechnen. Das hat jetzt das Landgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 13 S 216/09). In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin von der gegnerischen Versicherung anhand eines Gutachtens Schadenersatz in Höhe von 964,88 Euro verlangt, das die Instandsetzung und Neulackierung in einer Markenwerkstatt vorsah. Eine Smart-Repair-Werkstatt, bei der die Delle kostengünstig nach außen gedrückt wird, hätte 293,10 Euro verlangt. Die Unfallgeschädigte hatte ihre hohen Forderungen damit begründet, dass beim Smart-Repair möglicherweise mit zunächst nicht erkennbaren Folgeschäden zu rechnen sei. Ein Gutachten belegte jedoch die Qualität der günstigen Reparaturmethode.