Zwei Kennzeichen benötigen vierrädrige Motorräder, sogenannte Quads, um auf deutschen Straßen zu fahren. Wie beim Pkw muss auch an Quads vorn und hinten ein amtliches Nummernschild angebracht sein - erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) und verweist auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Dennoch fahren viele Quads nur mit einem Kennzeichen, da von dieser Regelung viele Fahrer und selbst einige Zulassungsstellen, Prüforganisationen und auch Polizisten nichts wissen. Anfang des Jahres waren fast 99 000 Quads in Deutschland zugelassen.