Wer im Flensburger Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum man die Eintragungen erhalten hat. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein kann man Punkte bekommen. Dies hat laut Deutschem Anwaltverein das Verwaltungsgericht Neustadt am 13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden.

Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Seiner Auffassung nach sei die Punkteberechnung fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.

Das Gericht war anderer Meinung: Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Entziehung der Fahrerlaubnis sei deshalb rechtmäßig. Eine Überprüfung der Eintragungen durch die Behörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit sei dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit - wie in diesem Fall - eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden sei.