Autohändler, die unerlaubt ihre Visitenkarte an Fahrzeugen hinterlassen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Wie der ADAC mitteilt, verurteilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) jüngst einen Autoaufkäufer zu einem Bußgeld von 200 Euro, weil er ohne Genehmigung der Stadt auf Parkplätzen seine Karten hinter die Scheibenwischer von Autos geklemmt hatte (Az. IV-4RBs-25/10). Zugleich riet der ADAC zur "höchsten Vorsicht" gegenüber den Angeboten von "wild" werbenden Aufkäufern. Nach einer verbandseigenen Umfrage seien knapp 75 Prozent der Befragten unzufrieden mit deren Angeboten gewesen. Wer seinen Wagen privat verkaufen wolle, sollte sein Auto von einem Experten begutachten lassen und Vertragsformular mit Haftungsausschluss verwenden. Andernfalls könnte der Verkäufer noch zwei Jahre lang für Mängel an dem Fahrzeug haften. (AFP)