Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz-Versicherung mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (3 W 15/10) ist die Bearbeitung von Kfz-Unfällen ein Massengeschäft, bei dem der Zeitaufwand von personellen Schwankungen und Fallzahlen abhängig ist. Geschädigte müssen daher eine längere Bearbeitungszeit tolerieren.