Auf einem Tiefgaragenplatz darf selbst der Eigentümer nicht dauerhaft ein abgemeldetes und nicht fahrtüchtiges Auto abstellen. Das hat jetzt das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 318 S 93/08). Im verhandelten Fall hatte ein Mann sein kaputtes Auto auf seinem Stellplatz abgestellt und jahrelang als Müllhalde genutzt. Die Nachbarn fühlten sich gestört und klagten, das Gericht gab ihnen Recht.