Wer nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld verlangt, muss eindeutig nachweisen können, dass die Schmerzen durch den Unfall verursacht wurden. Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 13 O 184/09) sind dafür aktuelle ärztliche Berichte erforderlich. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Im verhandelten Fall hatte ein Fahrradfahrer bei einem Unfall mit einem Auto Verletzungen an Auge, Unterkiefer und Knie erlitten. Außerdem wurde sein Gebiss beschädigt und musste zehnmal behandelt werden. Die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte dem Mann 3000 Euro Schmerzensgeld. Die Genesung verlief jedoch nicht ohne Probleme: Der Kläger behauptete, noch mehrere Wochen nach dem Unfall unter Folgeschmerzen und posttraumatisch bedingten Schlafstörungen gelitten zu haben. Er forderte deshalb weitere 5800 Euro Schmerzensgeld.

Das Landgericht Coburg gab dem Mann aber nur teilweise recht: Die Versicherung musste 1000 Euro nachzahlen. Die Richter sahen in ihrem Urteil keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den ärztlich attestierten Folgeschmerzen und dem Unfall. Lediglich eine offensichtlich entzündete Narbe am Kinn brachte dem Kläger zusätzliches Schmerzensgeld ein. Die Verfahrenskosten musste er allerdings größtenteils selber tragen.