Test der Sicherheitssysteme für Neuwagen und eine Probefahrt sind künftig vorgeschrieben

Die Autofahrer müssen sich auf einige neue Regeln bei der Hauptuntersuchung einstellen. Wichtigste Neuerung ist eine Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent. Über die Diagnoseschnittstelle wird künftig geprüft, ob die sicherheitsrelevanten Systeme richtig funktionieren. Die Elektronikprüfung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden. Für alle Fahrzeuge ist zudem eine kurze Prüfungsfahrt von wenigen Metern mit mindestens acht km/h vorgeschrieben, damit der Prüfingenieur die Funktion der Assistenzsysteme zuverlässig überprüfen kann.

Weitere Neuerung: Die Prüfplakette wird nicht mehr rückdatiert, wenn das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung kommt. Das heißt: Die neue Plakette ist ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Da sich der technische Zustand der Fahrzeuge verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinanderliegen, gibt es bei Überschreiten des Prüftermins um mehr als zwei Monate eine "vertiefte Untersuchung" zu erhöhten Gebühren.

Künftig erhalten Autofahrer bei der HU zudem einen genaueren Prüfbericht, der den konkreten Mangel und dessen Lage ausweist. Anstelle von z. B. "Bremsanlage" steht im Prüfbericht künftig "Bremsscheibe 1. Achse links verschlissen". Der Halter erhält somit genauere Hinweise, was am Fahrzeug repariert werden muss. Überdies sind alle Prüfingenieure an einen einheitlichen Katalog gebunden, der insgesamt rund 3800 Mängel auflistet.