Wer das ab 1. Juli gültige Wechselkennzeichen nutzt, sollte sich nach möglichen Beitragsnachlässen erkundigen

Ab dem 1. Juli dürfen zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild genutzt werden. Grund für einige Versicherer, eine Rabattschlacht um neue Versicherungskunden zu eröffnen. "Bei Wechselkennzeichen räumen wir einen nach Fahrzeug- und Versicherungsarten differenzierten Beitragsnachlass von bis zu 25 Prozent ein", bestätigt beispielsweise Engelbert Faßbender, Vorstand der DEVK-Versicherungen.

Gleichzeitig haben beispielsweise auch HUK-Coburg, LVM, AachenMüchener, Zurich und Allianz schon Sonderkonditionen angekündigt. Keine Rabatte dagegen gewähren Axa, Ergo, Gothaer, VHV oder Provinzial Rheinland. Diese Versicherer argumentieren, dass die geringere Fahrleistung von wechselseitig genutzten Fahrzeugen längst in den Beiträgen berücksichtigt wird. Viele Versicherer fürchten scheinbar den Einstieg in einen ruinösen Wettbewerb.

Die neue Zulassungsvariante ist interessant für Haushalte mit zwei oder vier Fahrzeugen, die nicht gleichzeitig eingesetzt werden. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike.

Vorteil gegenüber dem bekannten Saisonkennzeichen, das Cabrio- und Oldtimerfahrer seit Jahren gerne einsetzen: Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden, muss aber immer an dem gerade genutzten Fahrzeug befestigt sein. Es besteht aus zwei Teilen: dem wechselweise angebrachten Kennzeichenteil mit der Zulassungsplakette und dem fest angebrachten Teil mit der HU-Plakette. Nach neuem Recht können aber nur Fahrzeuge der gleichen Gruppe mit einem gemeinsamen Wechselkennzeichen ausgestattet werden.

Steuerliche Vorteile, wie sie in der Schweiz und Österreich üblich sind, gibt es aber in Deutschland nicht. Günstiger kann also allein die Versicherung werden. Wechselkennzeichenrabatte dienen den Versicherern derzeit vor allem dazu, neue Kunden zu finden und bestehende zu binden. "Außer dem Beitragsnachlass bieten wir eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an", erläutert DEVK-Vorstand Faßbender. Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, erhält für einen zusätzlichen Zweitwagen dieselbe Rabattstufe wie für den Erstwagen. Das sei deutlich vorteilhafter als eine Einstufung mit Zweitfahrzeugrabatt. Die bessere Rabattklasse gilt nur, wenn und solange beide Wechselfahrzeuge bei einem Versicherer unter Vertrag stehen.

Mit Rabatten von bis zu 40 Prozent wirbt jetzt die ADAC-Autoversicherung. An der Club-Police ist die Zurich-Versicherung mit 51 Prozent beteiligt. Auch sie dürfte daher höhere Nachlässe auf Markt bringen. Der Münchener Autoclub hatte sich in der Vergangenheit immer für Wechselkennzeichen stark gemacht. Dessen Einführung soll nicht zuletzt den Kauf von Kleinwagen und Elektrofahrzeugen für die Stadt forcieren, hofft der Bundesverkehrsminister.

Während in der Schweiz zehn Prozent aller Autobesitzer ein Wechselkennzeichen nutzen, dürfte die Nachfrage in Deutschland deutlich geringer ausfallen. Der Bundesrat rechnet anfänglich mit lediglich 54 000 Kunden. Die Assekuranzen lassen einen Umstieg ab Juli auch während des Jahres zu - solange die Kunden ihnen treu bleiben. Wer den Kfz-Versicherer verlassen will, weil es anderswo bessere Konditionen für Wechselkennzeichen gibt, der muss bis 2013 warten. Dann läuft der Vertrag regulär aus, wenn er bis zum 30. November gekündigt wird.

Hohe Rabatte allein sind übrigens kein Garant für einen günstigen Vertrag. Unter Umständen können zwei Einzelversicherungen sogar preiswerter sein als ein rabattierter Wechselkennzeichentarif. Am Markt gibt es große Preisunterschiede. Zudem werden für die Neuzulassung pro Fahrzeug über 30 Euro Gebühren fällig, plus die Kosten für vier Halterahmen und zwei Wechselkennzeichen. Zu beachten: Das ruhende Fahrzeug darf nur auf privatem Gelände abgestellt werden. Dort genießt es immerhin Kaskoversicherungsschutz, etwa gegen Diebstahl, Brand oder Hagel.