Durchbricht ein Autofahrer eine Straßensperre und wird bei der anschließenden Verfolgungsjagd von Polizeifahrzeugen vorsätzlich gerammt, um zum Anhalten gezwungen zu werden, hat der Flüchtling die Kosten für den gesamten Schaden zu tragen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof klargestellt (Az. VI ZR 43/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte sich der betroffene Fahrer eines VW Golf einer Verkehrskontrolle entziehen. Dabei verletzte er rücksichtslos eine Polizeibeamtin, deren Kollegen umgehend die Verfolgung aufnahmen. Der Mann versuchte über die Autobahn zu entkommen, wechselte beständig die Fahrstreifen und benutzte auf seiner Flucht immer wieder auch den Standstreifen.

Um die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer zu beenden, entschied sich die Polizei, den gesamten Verkehrsfluss zu verlangsamen, indem sie auf den Fahrbahnen zwei Dienst-Pkw und auf dem Strandstreifen in gleicher Höhe einen massiven Sattelzug mit geringer Geschwindigkeit nebeneinander fahren ließ. Schließlich wurde der Fluchtwagen von einem Polizeiauto gerammt und von einem weiteren an die Mittelplanke abgedrängt, wo die Flucht schließlich endete.

Den an den Polizeifahrzeugen entstandenen Schaden und weitere Kosten von insgesamt 17 272 Euro wollte das Land Hessen vom Haftpflichtversicherer des Mannes ersetzt haben. Und das zu Recht, wie Deutschlands oberste Bundesrichter entschieden.