Autofahrer in Frankreich müssen ab 1. Juli ein Alkoholtestgerät mitführen - das gilt auch für ausländische Besucher. In Frankreich gilt die 0,5-Promille-Grenze. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein Messgerät vorzeigen, wird ab 1. November ein Bußgeld in Höhe von elf Euro an Ort und Stelle fällig. Der Einweg-"Ethylotest" für etwa 1,50 Euro ist u. a. an Tankstellen und in Apotheken erhältlich, so die französische Botschaft.