Autofahrer, die einen Parkplatz in einer Tempo-30-Zone verlassen, sollten sich dann an das Tempolimit erinnern. Wer nach der Ausfahrt zu schnell ist und geblitzt wird, muss zahlen - entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 2 SsRs 214/11). Das Gericht hatte einen Autofahrer schuldig gesprochen, der nach dem Parken mit 52 km/h in einem Tempo-30-Bereich erwischt worden war und das Knöllchen nicht akzeptieren wollte.