Wird in ein Auto mit Benzinmotor nachträglich eine Gasanlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Umrüster des Fahrzeugs den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az. 5 U 136/10).

Laut Deutscher Anwaltshotline passierte das Malheur nach dem Umbau eines Ford Maverick. Ein halbes Jahr nach der von einem professionellen "Autogaszentrum" für 2500 Euro vorgenommenen Umrüstung vom Benzin- auf Gasbetrieb kam es an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten. Die Reparatur, bei der ein Zylinderkopf gänzlich ausgetauscht werden musste, kostete weitere 3455 Euro. Daraufhin verlangte der Autobesitzer von der Werkstatt die Erstattung dieser Summe sowie des ursprünglichen Einbaupreises. Er forderte den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage, die erst den Schaden angerichtet habe und die er deswegen wieder zurückgeben wollte.

Dem stimmten die Richter zu. Das Beweissicherungsverfahren hatte ergeben, dass die Ventile wegen übermäßiger Hitzeentwicklung der Gasanlage im Kompressionsraum beschädigt worden waren, sodass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag.