Berlin. Ohne das Warnschild "Anhänger schwenkt aus" am Fahrzeugheck sollten Fahrer langer Gespanne nicht den Motor starten. So jedenfalls urteilte nach Auskunft der Deutschen Anwalthotline jetzt das Kammergericht Berlin (Az. 12 U 28/04). Schwenkt der Hänger beim Abbiegen aus, kann sonst eine Kollision mit einem nachfolgenden Wagen teure Folgen haben.

Im konkreten Fall war ein Lkw-Fahrer eben ohne dieses Schild an seinem Anhänger unterwegs. Beim Abbiegen nach links auf einer zweispurigen Straße krachte es dann: Der Fahrer eines nachfolgenden Audis versuchte noch schnell rechts an dem langsam rollenden Lastwagen vorbeizufahren. Das Fahrzeug stieß mit dem ausschwenkenden Anhänger zusammen.

Der Audi-Fahrer wollte aber nicht auf dem Unfallschaden sitzen bleiben und monierte das fehlende Warnschild am Heck des Lastwagens. "Völlig zu Recht", befanden die Berliner Richter in ihrem Urteil. Der Gespannfahrer müsse dafür Sorge tragen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen ausschwenkenden Hänger gefährdet werden. Dennoch muss der Lkw-Fahrer in diesem Fall nicht für den gesamten Schaden aufkommen. Steht nämlich in jeder Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung, muss der Fahrer eines Gespanns nicht mit rechts vorbeifahrenden Autos rechnen.