München. Führerscheinneulinge und junge Leute mit der Prüfbescheinigung "begleitetes Fahren mit 17" können jetzt bei der ADAC-AutoVersicherung in die Schadenfreiheitsklasse 1 (100 Prozent) eingestuft werden, unabhängig davon, in welcher SF-Klasse der Vertrag der Eltern geführt wird. So müssen Fahranfänger nicht mehr mit Klasse 0 (240 Prozent) beginnen und kommen in den Genuss eines deutlich günstigeren Versicherungsbeitrags. Wichtigste Voraussetzung für die verbesserte Ersteinstufung: Das Auto des Führerscheinneulings darf nicht mehr als 115 PS leisten und nicht älter als zwölf Jahre sein.