Hamburg. Die Auto-Lichtpflicht am Tag gilt in vielen europäischen Ländern. Daher sollten sich Urlaubsreisende vor ihrer Fahrt darüber informieren - sonst leidet die Reisekasse. Denn Nichtwissen schützt vor Bußgeld nicht. So muss in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien auf allen Straßen tagsüber das Fahrlicht eingeschaltet werden. Nur auf Autobahnen und außerorts gilt diese Pflicht in Italien, Rumänien, Russland und Ungarn. Ausschließlich in den Wintermonaten muss das Licht tagsüber in Bulgarien und Kroatien an sein.

In der Schweiz und in Frankreich gilt zwar keine Gesetzesvorgabe, doch es wird empfohlen, mit Abblendlicht zu fahren. Die gleiche Empfehlung gilt auch für Polen, Slowenien und Litauen. In Italien und in den skandinavischen Ländern - mit Ausnahme von Norwegen - ist die Benutzung von Tagfahrleuchten gestattet. In allen anderen europäischen Staaten wird der Einsatz der Tagfahrleuchten größtenteils toleriert, aber es gelten noch keine Regelungen.

Wer sich nicht an die Lichtpflicht hält, muss teilweise tief in die Tasche greifen: In Estland sind circa 190 Euro Bußgeld fällig, in Norwegen 185 Euro.