Kostenlos und jederzeit können Autofahrer den aktuellen Stand ihres Flensburger Punktekontos in der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen.

Hamburg. Dazu werden eine persönlich unterzeichnete Anfrage mit Angaben wie Geburtsdatum, allen Vornamen und gegebenenfalls Geburtsnachname sowie eine Kopie des Reisepasses beziehungsweise Personalausweises eingereicht. Ein Anfragemuster ist im Internet unter www.kba.de ("Punktsystem - Ihr Punkestand") abrufbar.

Vor allem Autofahrer, die bereits mehrfach Verkehrsverstöße begangen haben, sollten sich über den aktuellen Stand ihres Punktekontos im Verkehrszentralregister informieren. Verkehrssünder können nämlich mithilfe von Aufbauseminaren ihren Punktestand verringern und auf diese Weise ein mögliches Fahrverbot verhindern.

Ab 18 Punkten ist der Führerschein weg. Liegt der Punktestand bei acht bis 13, erhält der Betroffene eine gebührenpflichtige Warnung mit dem Hinweis, freiwillig ein Aufbauseminar bei einer dazu berechtigten Fahrschule besuchen zu können und damit zwei Punkte abzubauen. Besucht der Verkehrssünder das Seminar bereits beim Stand von weniger als acht Punkten, können sogar vier Punkte abgebaut werden. Bei 14 bis 17 Punkten wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, sofern innerhalb der letzten fünf Jahre kein Aufbauseminar besucht wurde.

Die angesammelten Punkte in der Sünderkartei bleiben aber auch ohne diese Maßnahmen nicht auf Lebenszeit bestehen: Ordnungswidrigkeiten außer Alkohol- und Drogenfahrten werden zum Beispiel nach zwei Jahren wieder gelöscht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass innerhalb dieser Frist keine weiteren Verstöße begangen werden. Zehn Jahre beträgt die Frist bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen.