Trier. Mancher Autofahrer, der in der Nähe eines Golfplatzes mit dem Wagen unterwegs war, hat das womöglich schon erlebt: Aus heiterem Himmel nähert sich eine weiße Kugel und schlägt aufs Blech oder in die Frontscheibe ein. Besonders ärgerlich: Der Autofahrer muss für Schäden durch verirrte Bälle in der Regel selbst aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Trier hervor, auf das die "Neue Juristische Wochenschrift" hinweist (Az.: 32 C 308/09). In dem vor Gericht verhandelten Fall verlangte ein Mann vom Golfclub Schadenersatz. Der Betreiber habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Richter konnten aber keine solchen Versäumnisse erkennen. Der Clubbetreiber habe Bäume gepflanzt sowie dahinter 20 Meter hohe Fangnetze und Warnschilder aufgestellt. Das Spannen höherer Netze sei nicht geboten gewesen.

Außerdem sei Golfen eine Sportart, bei der es unmöglich sei, sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Denn es könne immer zu Fehlschlägen kommen, bei denen die gewünschte Flugbahn erheblich von der tatsächlichen abweicht.