Berlin. Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, wird künftig bundesweit und nicht nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft. Dazu werden die bei den Ländern gesammelten Daten zur Kfz-Steuer zusammengeführt. Die teuerbehörde darf nun bundesweit den Zulassungsbehörden Auskünfte über säumige Schuldner erteilen. Damit zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus der Umwandlung der Kfz-Steuer von einer Länder- in eine Bundessteuer, die seit 1. Juli 2009 gilt. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die Landesfinanzbehörden verwalten wegen der organisatorischen Übergangsschwierigkeiten die Kraftfahrzeugsteuer noch bis Mitte 2014. (HA)