Hamburg. Spätestens ab 1. Oktober 2010 soll das Bonner Bundesamt für Justiz auch ausländische Geldstrafen und Bußgelder oberhalb von 70 Euro vollstrecken. Laut Auto- und Reiseclub Deutschenland (ARCD) haben mit Ausnahme von Luxemburg alle EU-Länder zugestimmt, eine entsprechende Richtlinie national umzusetzen. Da die eingetriebenen Bußgelder im Land verbleiben, rechnet das Bundesfinanzministerium mit etwa zehn Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr.

Für Ungerechtigkeiten sorgen die unterschiedlichen "Tarife" für Verkehrsdelikte in den einzelnen Ländern. Bei Parkvergehen sind in Deutschland höchstens 35 Euro Bußgeld fällig, in den Niederlanden können es mehr als 70 Euro sein. Einige Länder setzen Geldbußen nach der Höhe des Einkommens fest, sodass Verkehrsverstöße für deutsche Gutverdiener dort deutlich teurer sind als im Heimatland. Deutsche Autofahrer sind auch benachteiligt, weil sie neben der Geldbuße zusätzlich Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erhalten. Ausländische Verkehrssünder auf deutschen Straßen kommen hingegen ohne solche Sanktionen davon. Glück haben könnten aber deutsche Temposünder im Ausland: Viele Radaranlagen blitzen dort nur die Rückseite eines Fahrzeugs. Zur Strafverfolgung wird in Deutschland aber ein deutlich erkennbares Radarfoto der Frontseite mit dem gut erkennbaren Fahrer gefordert. Einsprüche hätten somit Aussicht auf Erfolg.