Hamburg. Ab dem 1. März müssen motorisierte Kraftfahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das blaue Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Das neue Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds, Segways, Quads und Minicars endet am 28. Februar 2011. Wer nicht rechtzeitig seinen Nummernschildwechsel durchführt, muss im Schadensfall selbst die Kosten tragen - warnt jetzt der Bund der Versicherten (BdV). Und rät unbedingt zu einem Vergleich der Versicherungstarife: "Die Beiträge schwanken beispielsweise für einen 17-Jährigen in der Haftpflichtversicherung zwischen 48 und 130 Euro", erklärt BdV-Vorsitzende Lilo Blunck.