Hamburg. Ist der Radweg entlang einer Straße nicht von Eis und Schnee geräumt, dürfen Fahrradfahrer die Straße benutzen. Darauf macht der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club aufmerksam. In jüngster Zeit hatten sich in vielen Städten die Streitfälle gehäuft, bei denen sich Autofahrer über die vermeintlich unrechtmäßige Nutzung der Fahrbahn durch Radler beschwerten. Der Bundesgerichtshof (BGH III ZR 60/94) hatte in dieser Sache bereits 1994 entschieden. Die Richter befanden in einem Grundsatzurteil, dass Biker die Fahrbahn nutzen dürfen, wenn die Radwege durch die Witterung unpassierbar sind. Wer als Fahrradfahrer im Winter sicherer unterwegs sein will, kann auf Spike-Reifen zurückgreifen. Für Fahrräder sind die mit Nägelchen gespickten Pneus im Gegensatz zu Autos erlaubt. Ein Reifenpaar kostet ab 40 Euro.