Hamburg. In diesen Tagen müssen Autofahrer vor dem Start häufig erst zum Eiskratzer greifen. Das ist zwar lästig, doch für die Sicherheit unabdingbar. Generell sollen gesamte Frontscheibe, die Seitenfenster und auch die Heckscheibe vom Eis befreit werden. Wer nur ein kleines Guckloch freilegt, riskiert, Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu übersehen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Kfz-Versicherer in der Vollkaskoversicherung die Leistung einschränken, wenn grobe Fährlässigkeit den Crash verursacht hat, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Außerdem müssen Autofahrer bei nur notdürftig freigekratzten Scheiben mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Der Motor darf übrigens während des Kratzens nicht laufen, auch dann droht ein Verwarnungsgeld. Wer sich die allmorgendliche Arbeit erleichtern will, sollte am Abend zuvor entweder die Windschutzscheibe mit einer Folie abdecken oder eine Wärmflasche mit heißem Wasser im Fahrzeuginneren dicht an der Frontscheibe positionieren. Zur guten Sicht in der kalten Jahreszeit gehören auch tadellos arbeitende Scheibenwischer. Vor allem in den heißen Sommermonaten werden die Wischerblätter porös und ziehen dann Schlieren auf dem Glas.