Karlsruhe. Wer sich alkoholisiert als Beifahrer in das Auto eines Betrunkenen setzt, kann nach einem Unfall nicht alle Schuld auf den Fahrer abwälzen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. In dem verhandelten Fall hatten ein Autofahrer und sein Beifahrer erheblich zu tief ins Glas geschaut. Es kam zum Unfall, bei dem der nicht angeschnallte Beifahrer schwer verletzt wurde. Er warf dem Fahrer vor, sich nicht um ein ordnungsgemäßes Anlegen seines Gurtes gekümmert zu haben, und verlangte Schadenersatz. Dieser wurde ihm zugestanden, jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Quote. Die Richter vertraten die Auffassung, dass ihn wegen seines eigenen Alkoholgehalts eine Mitschuld an seinen Verletzungen trifft. (OLG Karlsruhe, AZ 1 U 192/08).