Karlsruhe. Wenn Unbekannte ein Auto anzünden und das Feuer auf ein zweites Auto übergreift, kann der zweite Geschädigte nicht vom ersten Fahrzeughalter Schadenersatz verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Haftung des ersten Geschädigten - er habe den Schaden durch einen solchen "Feuersprung" nicht persönlich verschuldet (Az.: VI ZR 210/06).