Hamburg. Verzichtet ein Kfz-Halter für die Zeit, in der sein Auto nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall repariert wird, auf ein Mietfahrzeug, darf er eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Sie wird so lange gezahlt, wie das eigene Auto laut Gutachten in der Werkstatt steht. Für einen 1er BMW 118i etwa beträgt der Anspruch laut "Auto Bild" 43 Euro pro Tag. Handelt es sich um einen VW Passat 2.0 TDI DPF Trendline, gibt es 59 Euro. Auf jeden Fall sollte sich der Autohalter für die Variante "Geld statt Mietwagen" entscheiden, wenn die Schuldfrage nicht sofort nach dem Unfall zu klären ist. Kommt es zu einer Schuldteilung, bleibt er sonst auf einem Teil der Kosten sitzen.