Eigentlich will man als Cabriofahrer die Sonne genießen, doch kommt es bekanntlich mal vor, dass aus den Wolken Regentropfen fallen. Gelangt dann Wasser ins Fahrzeuginnere eines neuen Autos, ist der Spaß schnell vorbei und der Ärger groß.

Frankenthal. Tropft das Wasser jedoch nur in den Kofferraum, ist dies womöglich kein Sachmangel, der zur Rückgabe des Autos berechtigt. Das entschied das Landgericht Frankenthal in einem Urteil (Az.: 3 O 19/08). Vielmehr sei es bei vielen Fahrzeugen durchaus üblich, dass beispielsweise beim Öffnen des Kofferraumdeckels geringe Wassermengen in den Kofferraum liefen.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeughalters ab. Der Kläger wollte die Rückabwicklung seines Kaufvertrags erreichen. Er machte geltend, wenn er bei seinem Cabrio den Kofferraum öffne, laufe das auf dem Deckel noch befindliche Wasser in den Kofferraum. Diesen Mangel müsse er nicht hinnehmen.

Das Landgericht sah die Sache anders. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige habe festgestellt, dass es nur wenige Tropfen seien, die in den Kofferraum gelangten. Das sei kein Mangel. Außerdem passiere dies nur, wenn der Kläger den Kofferraum ganz öffne.

Ein Beladen und Entladen sei aber, wovon sich das Gericht selbst beim Ortstermin überzeugt habe, auch bei einem nur teilweisen Öffnen möglich. In diesem Fall dringe kein Wasser in den Kofferraum ein.