Bei Fahrzeugen mit nachgerüsteten Auto- oder Erdgasanlagen werden die Sicherheitsstandards nicht immer erfüllt.

Hamburg. So ist ein Sicherheitsabstand von 100 Millimetern zwischen Flüssiggasleitung und Abgasanlage vorgeschrieben. Dass dies nicht immer eingehalten wird, haben die Ingenieure der Prüforganisation KÜS bereits erlebt. Bei einem zur Hauptuntersuchung vorgeführten Auto war die Gasleitung unmittelbar am Auspuff verlegt. Bei einem anderen Pkw wurde der Gastank nicht richtig befestigt, was fatale Folgen haben kann. Generell wird nach Ansicht der Prüfgesellschaft zu sorglos mit den Gas-Anlagen umgegangen.