Saarbrücken. Wer nach einem Unfall bewusst eine falsche Geschwindigkeit zu Protokoll gibt, verspielt damit den Anspruch auf sämtliche Leistungen seiner Kaskoversicherung. Im vorliegenden Fall verlor der Fahrer eines Ferrari die Kontrolle über seinen Wagen. Er schleuderte über die gesamte Fahrbahn, wobei sich sein Fahrzeug drehte und schließlich an einem Baumstumpf auf der Gegenseite zum Stehen kam. Im Unfallprotokoll gab der mit einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro versicherte Fahrzeughalter an, vor dem Geschehen mit 70 km/h gefahren zu sein - exakt die an dieser Stelle zugelassene Höchstgeschwindigkeit.

Die Versicherung allerdings weigerte sich, die anfallenden Reparaturkosten in Höhe von 67 702 Euro auch nur teilweise zu übernehmen. Denn inzwischen hatte ein Gutachter festgestellt, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt mit mindestens 95 km/h unterwegs gewesen sein musste. Der Ferrari-Fahrer habe in Kenntnis seiner erheblich über dem Erlaubten liegenden Geschwindigkeit vorsätzlich eine falsche Angabe gemacht.

Das Gericht war der Auffassung, der Mann habe dadurch bewusst verhindern wollen, dass die Versicherung von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Unfalls ausgehen und ihre Leistung zumindest teilweise verweigern würde. Durch diese arglistige Täuschung verlor er allerdings jegliche Ansprüche.