Hamburg. Schon länger gelten jene Autos nicht mehr als zeitgemäß, zu deren Merkmalen ein hoher Verbrauch und reichlich schädliche Abgase zählen. Nur Konsequenzen hatte das für Käufer nicht. Nun aber will man die rollenden Abgassünder stärker bestrafen: Mit der Reform der Kraftfahrzeug-Steuer, die zum 1. Juli in Kraft tritt. Künftig wird nicht mehr nur die Hubräumgröße des Motors zur Berechnung der Steuer herangezogen, auch der Kohlendioxid-Ausstoß wird berücksichtigt. Allerdings gilt das zunächst nur für neue Autos - für Fahrzeuge, die bereits auf den Straßen unterwegs sind, ändert sich zunächst einmal noch nichts.

Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) hält die Reform für "einen Einstieg in die notwendige Ökologisierung der Autosteuer". Die Änderung stelle einen Anreiz zum Kauf effizienterer Fahrzeuge dar - weil weniger CO2-Ausstoß auch eine niedrigere Steuer bedeuten. Tatsächlich beruht die neue Berechnung der Kfz-Steuer auf einem zunächst etwas umständlich wirkenden Mischkonzept. Auf der einen Seite steht die bekannte Berechnung nach dem Hubraum des Motors: Bei Benzinmotoren werden zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum berechnet, beim Diesel sind es 9,50 Euro. Zusätzlich fließt der CO2-Ausstoß in die Berechnung der Kfz-Steuer ein. Dabei gilt vorerst ein Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer. Stößt der Wagen weniger CO2 aus, muss der Halter dafür keine Steuer zahlen. "Bei einem CO2-Ausstoß von mehr als 120 Gramm pro Kilometer sind dann für jedes Gramm zwei Euro zu zahlen", erläutert Andreas Hölzel vom ADAC. Das gilt allerdings nur für eine begrenzte Zeit: Ab 2012 wird der Schwellenwert auf 110 Gramm gesenkt, eine weitere Senkung folgt 2014, dann muss ab 95 g/km Kraftfahrzeug-Steuer gezahlt werden.

Das alles bezieht sich aber nur auf jene neuen Autos, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden. Alles, was derzeit noch mit mehr oder weniger dicken Abgaswolken unterwegs ist, zahlt weiter Kfz-Steuer nach dem alten Modell. Aber auch für diese Fahrzeuge könnte es bald teurer werden. "Bis zum 1. Januar 2013 kann nichts geändert werden", erläutert Sabine Götz vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Wie danach die Steuerregelung für die alten "Stinker" exakt aussehen wird, ist derzeit noch unklar.

Aber es gibt auch Ausnahmen. So gelten für Autos, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen werden, befristete Steuerbefreiungen. Die Länge der Befreiung liegt zwischen ein und zwei Jahren und hängt davon ab, welche Abgasnorm erfüllt wird. Wenn die Befreiungen - je nach Modell - spätestens Ende 2010 ausgelaufen sind, muss auch für diese Fahrzeuge Kfz-Steuer bezahlt werden - ob nach altem oder neuem Modell, hängt vom Einzelfall ab. "Wenn die Steuerbefreiung endet, wird eine Günstigkeitsprüfung durchgeführt", erläutert Sabine Götz. Das bedeutet, dass die Behörden ausrechnen, welches Steuerschema für den Halter günstiger ist. Sind nach dem alten Modell weniger Steuern zu zahlen, gilt dieses Verfahren - ist das neue Modell mit der Mischung aus Hubraum- und CO2-Besteuerung günstiger, gilt diese Variante.

Während der ADAC das neue Steuermodell für einen annehmbaren Kompromiss hält, äußert der AvD auch Kritik. Sabine Götz sieht das Problem vor allem darin, dass es sich um eine theoretische Berechnung der CO2-Emission handelt und nicht um den realen Ausstoß: "Ein Spritschlucker, der fast nur in der Garage steht, hat real einen geringeren Ausstoß als ein sparsamer Kleinwagen, der jährlich 100 000 Kilometer unterwegs ist." Eine Umlegung auf die Mineralölsteuer wäre demnach die sinnvollere Variante gewesen. ACE-Sprecher Hillgärtner sieht in dem neuen Modell aber auch eine Chance: "Jetzt sollten die Konsumenten die richtigen Schlüsse ziehen und die neue Besteuerung als Impuls und Kompass für ihre Kaufentscheidung nehmen."