Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie ihren Vertrag unter Umständen auch im Verlauf des Jahres kündigen und damit auch Geld sparen können.

Rund 1,7 Millionen Verbraucher haben Ende vergangenen Jahres ihre Autoversicherer gewechselt und im Schnitt rund 120 Euro pro Jahr gespart - in Einzelfällen auch mehr. Damit hat sich der Wechselboom zum Jahresende deutlich verstärkt. Autofahrer können aber oft auch noch mitten im Jahr einen teuren Anbieter wechseln. Ein sogenannter unterjähriger Wechsel des Kfz-Versicherers kann sich durchaus lohnen, denn die Preisunterschiede am Markt sind enorm.

Autofahrer dürfen sich einen neuen Kfz-Versicherer suchen, wenn das alte Auto gegen einen Neuwagen oder einen Gebrauchten ausgetauscht wird. Laut Kraftfahrtbundesamt gibt es jährlich weit mehr als sechs Millionen Besitzumschreibungen von Pkw - in jedem einzelnen Fall somit die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln. Hinzu kommen noch 9,5 Millionen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschäden. Auch sie eröffnen immer die Möglichkeit, dem Kfz-Versicherer den Rücken zu kehren.

"Schadenfallkündigungen sind in der Autoversicherung noch immer selten", stellt Arno Schubach vom Deutschen Anwaltverein fest. Aus mehreren Gründen: "Zum einen wissen viele Kunden nicht, dass sie selbst dann kündigen dürfen, wenn der Versicherer die Schäden in vollem Umfang begleicht." Zum anderen erhielt früher der Versicherer bei einer Schadenfallkündigung die gesamte Jahresprämie. Das gilt nicht mehr. Schubach: "Seit 2008 dürfen die Assekuranzen nur noch anteilig, für die Zeit des tatsächlichen Versicherungsschutzes, abrechnen."

Beim Autowechsel kann man bei der Zulassungsstelle einfach die Versicherungsbestätigung der neuen Assekuranz vorlegen. Das gilt dann automatisch als Kündigung. Wer im Schadenfall aussteigen will, muss spätestens einen Monat, nachdem der Versicherer den Schaden bezahlt oder eine Leistung abgelehnt hat, aktiv geworden sein. Wird beispielsweise eine Antenne gestohlen, lohnt es nicht, den Schaden zu melden, denn der Aufwand für den Ersatz liegt mit Sicherheit unterhalb der Selbstbeteiligung und der Rückstufung. Eine Schadenmeldung kann aber als Grund für den Ausstieg aus der ungeliebten Autopolice genutzt werden. "Möglich ist das natürlich nur dann, wenn der Schaden auch tatsächlich versichert war und der Versicherer somit zu Unrecht nicht zahlt oder die Leistung kürzt", erläutert Schubach. Die Kündigung muss schriftlich per Mail, Fax oder Brief im Laufe der Monatsfrist beim Versicherer eingehen.

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Bisher machen vor allem die Versicherer selbst vom Kündigungsrecht im Schadenfall Gebrauch. Etwa wenn sie einen Versicherungsbetrug vermuten, aber nicht beweisen können. "Gekündigt wird zudem, wenn die Versicherer fürchten, dass der Autofahrer in Zukunft weitere Schäden anrichtet", so Schubach. Dieser Kündigung sollte der Versicherte zuvorkommen. Andernfalls können beim nächsten Versicherer Probleme beim Kaskoschutz aufkommen.

Im vergangenen Jahr haben etliche Millionen wechselwillige Autofahrer ihrer Kfz-Versicherung doch die Treue gehalten. Nicht immer freiwillig. Einige haben den Wechseltermin zum Jahresende einfach verpasst. Und mancher Autofahrer konnte gar nicht zu diesem Termin umsteigen, weil der Vertrag regulär ein anderes Datum vorsieht. So haben Anbieter wie Allianz, Ergo, Generali, Admiral Direkt oder Direct Line zusätzlich unterjährige Kündigungstermine eingeführt - was viele Verbraucher noch gar nicht bemerkt haben.