Erfüllt ein mit grüner Umweltplakette bestückter Gebrauchtwagen nicht die damit verbundenen emissionstechnischen Eigenschaften, so ist das Fahrzeug mangelhaft. Trotz vertraglich vereinbartem Gewährleistungsausschluss berechtigt dieser Sachmangel den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil (Urteil vom 22.12.2011, Aktenzeichen: I-22 U 103/11) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer von einem Privatmann einen mit grüner Umweltplakette bestückten Gebrauchtwagen gekauft. Da er im Verkaufsgespräch nicht darüber informiert wurde, dass das Fahrzeug aufgrund der Abgaseinstufung keine grüne Umweltplakette führen durfte, drängte er auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Verkäufer allerdings verweigerte die Rücknahme und berief sich auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

Das vorinstanzliche Landgericht Wuppertal sah zwar in der fehlenden Berechtigung zum Führen einer grünen Umweltplakette einen Sachmangel, verneinte jedoch aufgrund des vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die Haftung der Beklagten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aber kam als Berufungsinstanz zu einem völlig anderen Urteil. Die Düsseldorfer Richter bejahten sowohl das Vorliegen eines Sachmangels als auch die Haftung der Beklagten auf Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.