TÜV warnt vor Betrügern: Kfz-Papiere sollten niemals per Mail verschickt werden

Wird ein Gebrauchtwagen per Scheck bezahlt, um ihn gleich mitzunehmen, sollten laut TÜV "beim Verkäufer alle Alarmanlagen angehen". Denn oft genug ist der Scheck nicht gedeckt. Wagen und Papiere sind nur gegen Barzahlung herauszugeben, rät Experte Hans-Ulrich Sander. Oder der Verkäufer sollte den endgültigen Zahlungseingang auf dem Konto abwarten.

Um nicht das Opfer von Gaunern zu werden, sollte man Geschäfte mit Unbekannten nie allein abwickeln und sich nie auf abgelegenem Terrain zum Besichtigungstermin treffen. Vor der Probefahrt, die nur im Beisein des Verkäufers erfolgen sollte, wird empfohlen, Ausweis, Führerschein und den Interessenten selbst abzulichten. So ist notfalls nachzuweisen, wer den Wagen übernommen hat - mit dem Restrisiko, dass die Papiere gefälscht sein können.

Auf Nummer sicher geht, wer nach dem Verkauf zusammen mit einem Zeugen und dem Käufer das Geld zur Bank bringt, um Falschgeld auszuschließen. Anschließend sollte das Fahrzeug sofort bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden. Wird der Wagen ins Ausland überführt, kann der neue Besitzer ein zeitlich befristetes Ausfuhrkennzeichen beantragen.

Auto- und Geldverlust ist aber nicht das einzige Risiko, das ein leichtsinniger Verkäufer eingeht: Sander warnt auch davor, Kfz-Papiere oder Ausweisdokumente per Mail zu versenden, weil Betrüger häufig versuchten, auf diesem Weg an die Daten für kriminelle Machenschaften zu kommen.