Die sozialen Netzwerke erleichtern der Polizei die Ermittlungsarbeit

Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit werden in der Regel an den Fahrzeughalter des geblitzten Autos geschickt. Saß dieser allerdings nicht am Steuer, kann er nicht bestraft werden. Eine Halterhaftung gibt es außer beim Falschparken hierzulande nicht. Die Polizei muss stattdessen den tatsächlichen Fahrer ermitteln. Hierfür macht sie sich mittlerweile die sozialen Netzwerke im Internet zunutze.

Mit dem Namen des Halters wissen die Beamten, in welchem Umfeld sie suchen müssen. Das eigene Auto verleiht man schließlich meist nur an Verwandte oder gute Freunde, bei Firmenwagen ist meist ein Mitarbeiter oder dessen Angehöriger mit dem Fahrzeug unterwegs. Dies grenzt die Suche erheblich ein. Früher bedeutete dies, dass man an Haustüren geklingelt und nachgefragt hat, ob jemand den Fahrer kennt.

Einfacher machen es nun die sozialen Netzwerke. Auf den einschlägigen Seiten wird nach dem Fahrzeughalter gesucht. Bei Erfolg kann man bei Facebook und Co. die jeweiligen Verwandten und Freunde sehen, wenn der Nutzer in puncto Datenschutz besonders freizügig ist. Die Fotos können dann mit dem Knöllchenfoto abgeglichen werden, bei einer Übereinstimmung hat man den Verkehrssünder. "Wer Bilder von sich mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er damit datenschutzrechtlich ausgeliefert ist", erklärt Verkehrsanwalt Frank Häcker vom Deutschen Anwaltsverein. "Er bietet der Polizei so die beste Möglichkeit, den Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit zu ermitteln."