Eine Kfz-Werkstatt muss bei einer Inspektion auf einen demnächst erforderlichen Austausch von Verschleißteilen hinweisen, urteilte jetzt das Oberlandesgericht Schleswig. Ansonsten hafte sie für eventuelle Folgen (Az.: 4 U 171/09). Die Werkstatt hatte nicht auf den notwendigen Zahnriemenwechsel hingewiesen, wenig später war es zum Motorschaden gekommen.