Motorräder, die seit dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden, müssen bei der Hauptuntersuchung (HU) auch eine Abgasuntersuchung bestehen. Die sogenannte Abgasuntersuchung Krad (AUK) ist als Bestandteil der HU alle zwei Jahre für Motorräder mit Zwei- oder Viertaktmotoren vorgeschrieben - vorausgesetzt, die Fahrzeuge haben mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und fahren schneller als 45 km/h, so der TÜV Nord.