Düsseldorf. Wer mit Absicht falsche Angaben zum Zustand seines gestohlenen Autos macht, verliert den Versicherungsschutz - so urteilte jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 4 U 53/09). Die Juristen gaben einer Kfz-Versicherung Recht. Sie hatte sich geweigert, einem Autohalter den Wert des als gestohlenen gemeldeten Wagens zu ersetzen. Der Mann hatte in der Schadensanzeige angegeben, die hintere Tür habe "leichte Kratzer und Dellen". Tatsächlich war die hintere Fahrzeugseite aber deutlich eingedrückt und gestaucht.