Münster. Wer sich als Beamter mit dem privaten Pkw auf Dienstfahrt begibt, sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Selbst wenn er während der Arbeitszeit und im Auftrag seiner Behörde unterwegs war, muss diese ihm bei einem Unfall nämlich höchstens 332,24 Euro des Sachschadens ersetzen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az. 1 A 2/08).

Eine vollständige Erstattung kommt laut Deutscher Anwaltshotline nur dann in Betracht, wenn die Benutzung des eigenen Fahrzeugs vor Antritt der betreffenden Dienstreise schriftlich gestattet worden ist. Nach Auffassung der Münsteraner Verwaltungsrichter ist einem Beamten grundsätzlich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung zuzumuten.

Obwohl der verunglückte Feuerwehrmann zu einer Pflicht-Fortbildung unterwegs war und seine komplette persönliche Schutzausrüstung mit einem Gewicht von rund 20 Kilogramm sowie Ersatzkleidung, Utensilien zur Körperreinigung und diverses Schreibmaterial mitzunehmen hatte, war er auf die Benutzung seines privaten Pkw nach Auffassung des Gerichts nicht zwingend angewiesen gewesen. Er hätte nach Ansicht der Juristen auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen können - trotz des "Dienstgepäcks", wie es in vergleichbarem Umfang ja auch normale Touristen bei Ausflügen per Bus und Bahn mitführen würden.