Bei den Punkten in Flensburg gibt es keinen Ermessensspielraum: Ist das Konto voll, ist der Fahrer seinen Führerschein los. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis (Az.: 10 L 159/09) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. In dem Fall hatte ein Autofahrer 18 Punkte angesammelt, ihm sollte deshalb der Führerschein entzogen werden. Vor Gericht erklärte der Mann, dass er im Job rund 100 000 Kilometer pro Jahr fahre und deshalb in wesentlich höherem Maße am Straßenverkehr teilnehme als ein durchschnittlicher Autobesitzer. Das Argument brachte aber keinen Erfolg.