München. An sogenannten Service-Tankstellen wird Autofahrern manche Arbeit abgenommen. Die Mitarbeiter betanken das Fahrzeug und fahren es auf Wunsch in die Waschanlage. Entstehen dabei Schäden am Auto, muss der Tankstellenbetreiber dafür aufkommen. Dies hat jetzt das Landgericht München entschieden (LG München, Az. 13 S 5962/09).

Im verhandelten Fall hatte die Klägerin ihr Cabriolet an einer entsprechenden Service-Tankstelle abgestellt. Der Tankwart sollte das Fahrzeug betanken und anschließend in die Waschanlage fahren. Beim Versuch, das Auto zur Wäsche zu fahren, verwechselte der Mitarbeiter der Tankstelle allerdings das Gaspedal mit der Bremse und fuhr frontal gegen eine Werbetafel. Den entstandenen Schaden wollte die Autobesitzerin daraufhin von der Tankstellenbetreiberin ersetzt haben, die die Zahlung allerdings verweigerte.

Laut Deutschem Anwaltsverein gaben die Richter der klagenden Autobesitzerin allerdings recht: Der Betreiber einer Service-Tankstelle muss für das Verschulden seines Tankwarts haften. Der nämlich sollte ausreichend qualifiziert sein, um seine Aufgaben erledigen zu können. Dazu zählt mitunter auch die Bedienung von Kraftfahrzeugen. Denn, so die Richter, die Kunden solcher Tankstellen dürfen einen entsprechenden Service erwarten.