Jährlich wenden sich rund 3000 Betroffene an die Verkehrsopferhilfe

Berlin. Lässt sich nach einem Verkehrsunfall der Verursacher nicht ermitteln, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Der Fonds der Autoversicherer hilft bei problematischen Unfällen im In- und Ausland. Jährlich kontaktieren etwa 3000 Betroffene die Hilfseinrichtung. Die Zahl der berechtigten Anspruchssteller liegt aber deutlich höher. Viele Unfallopfer werden scheinbar von ihrem Anwalt nicht auf diese Institution hingewiesen.

"Wir sind immer wieder überrascht, dass so viele - selbst Anwälte - die Verkehrsopferhilfe nicht kennen", wundert sich Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gerade in der Reisezeit kann die VOH aber besonders wichtig werden. Die Entschädigungsstelle reguliert den Schaden, wenn der ausländische Versicherer keinen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benannt hat oder nach drei Monaten keinerlei Reaktion des ausländischen Versicherers oder seines deutschen Regulierungsbeauftragten vorliegt. Der Schadenregulierungsbeauftragte des zuständigen Versicherers ist über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 01 80/2 50 26) oder unter www.zentralruf.de zu erfahren.

Helfen kann die VOH auch dann, wenn das amtliche Kennzeichen des ausländischen Unfallgegners nicht bekannt ist, wohl aber seine Versicherung. Im Inland ist die Verkehrsopferhilfe nach Unfällen für Schäden zuständig, die von unversicherten oder flüchtigen Fahrern verursacht werden.