Berlin. Die großen Internetanbieter in Deutschland erhöhen ihre Preise. Doch Kundinnen und Kunden können sich wehren. Diese Rechte haben sie.

Die großen Internetanbieter in Deutschland haben einer Untersuchung zufolge mehr als die Hälfte ihrer Internettarife erhöht. In 59 Prozent der Neukundenverträge lagen die Preise im März dieses Jahres über denen des Vorjahreszeitraumes, wie das Vergleichsportal Verivox in Heidelberg am Montag mitteilte. Außerdem seien weitere Preiserhöhungen wegen höherer Gebühren für Wettbewerber für die Nutzung des Telekom-Netzes zu erwarten, sagten die Experten der Nachrichtenagentur AFP.

Von den 37 untersuchten Angeboten waren 22 teurer als vor einem Jahr, erklärte Verivox. Die meisten Tariferhöhungen gab es demnach bei den Anbietern O2 und Vodafone, die die Preise in 91 Prozent und 75 Prozent der Fälle um je fünf Euro anhoben. Die Deutsche Telekom habe 50 Prozent der Tarife um jeweils drei Euro verteuert. „Lediglich 1&1 hält die Kosten stabil - und hat teilweise sogar Preise gesenkt“, erläuterte Verivox. Über alle Tarife hinweg stiegen die Internetkosten im Schnitt um 4,95 Euro pro Monat oder 60 Euro im Jahr.

Für die Untersuchung verglich Verivox nach eigenen Angaben die Neukundenpreise im März 2023 und 2024 und berücksichtigte dabei Verträge über eine Laufzeit von 24 Monaten (ohne Hardware, Einmalkosten oder Aktionsvorteile). Die untersuchten Anbieter deckten rund 90 Prozent des Marktes ab.

Internetanbieter erhöht Preis? Experte: Kunden haben Sonderkündigungsrecht

„Die Preise für Festnetzinternet waren jahrelang stabil. 2023 kam angesichts des gestiegenen Kostendrucks erstmals wieder Bewegung in den Markt“, erklärte Jens-Uwe Theumer von Verivox. Vor allem Glasfaser- und Kabeltarife seien von den Erhöhungen betroffen.

Auch interessant

Darüber hinaus sei mit einer weiteren Welle von Preiserhöhungen zu rechnen, denn seit kurzem gelten für Wettbewerber höhere Preise beim Zugriff auf das Telekom-Netz. Auf solche sogenannten Vorleistungsprodukte sei der überwiegende Teil der Internetprovider angewiesen. „Wenn die Telekom ihre Gebühren für die Netznutzung erhöht, müssen die Wettbewerber neu kalkulieren – im aktuellen Fall zum Nachteil der eigenen Kunden“, führte Theumer aus. Er wies darauf hin, dass Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen hätten.

Tipp: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt monatliches Kündigungsrecht

Generell ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher ratsam, regelmäßig den Vertrag zu prüfen und andere Angebote checken, um nicht unnötig draufzuzahlen. Gut zu wissen: Bei Internetverträgen haben Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit, die oft zwölf oder 24 Monate beträgt, ein monatliches Kündigungsrecht – auch bei automatischen Vertragsverlängerungen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.

Lesen Sie dazu hier: Neues Gesetz – Jeder Zweite nutzt einfacheren Internetwechsel